Änderungen zum 19.03.2022



  • Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.


  •  Die bisherigen Regelungen zur Testpflicht werden aufrechterhalten, das heißt: unverändert 3G beim Sportbetrieb


  •  Die Ausnahmen für unter 6-jährige Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie die „Schülerausweisregelung“ bleiben bestehen.